Es ist gar nicht so leicht zu durchschauen und meistens muss man sich erst dann damit auseinandersetzen, wenn man Beratung braucht. Dabei ist die Unterscheidung gar nicht so schwer:
Personalvertretung
Die Personalvertretung ist die gesetzliche Vertretung der Gemeindebediensteten. Ihr gehören alle Bediensteten automatisch an, egal, ob Beamtin oder Vertragsbedienstete
Finanziert wird die Personalvertretung durch die Personalvertretungsumlage. Die gewählten Personalvertreter:innen sind meistens – aber nicht zwangsläufig – identisch mit den Gewerkschaftsvertreter:innen. Von der Personalvertretung wird man auch vertreten, wenn man nicht Gewerkschaftsmitglied ist.
Die Personalvertretung hat einen gesetzlichen Rahmen, genau vorgeschriebene Mitwirkungsrechte und befasst sich mit der Durchsetzung von bestehenden Rechten der Bediensteten.
Gewerkschaft
Die Gewerkschaft ist eine private Vereinigung mit einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Die Gewerkschaft wird mit Mitgliedsbeiträgen finanziert, die bei der GPF, unserer Fachgewerkschaft, 1 Prozent vom Grundgehalt betragen.
Dem Aufgabenbereich der Gewerkschaft sind keine gesetzlichen Grenzen gesetzt, sie kümmert sich in erster Linie um neue und bessere Arbeitsbedingungen und führt die jährlichen Gehaltsverhandlungen mit der Dienstgeberin.
Zusammengefasst
Zusammengefasst: Die Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft ist freiwillig, die Personalvertretung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch Menschen, die nicht in der Gewerkschaft sind, können Personalvertreter.innen sein und Personalvertreter:innen wählen.
Sowohl Gewerkschaftsmitglieder, als auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder haben ein Recht auf die Vertretung ihrer Interessen über die Personalvertretung.